Wichtige Leistungen in der BU

Diese Seite ist nun recht umfangreich zu lesen. Sie erklärt Dir, wie auch bei der Privaten Krankenversicherung, aber alle relevanten Leistungen für die BU-Beantragung.

Zur besseren Übersicht habe ich die Leistungen unterteilt in:

Damit es für Dich möglichst einfach wird, sind die Kapitel mit dem Menü oben verlinkt.

Für die Leser auf Tablets / Mobiltelefonen sei angemerkt, dass diese Seite am besten am PC bzw. Laptop lesbar ist. Ich wollte zum besseren Verständnis Ausschnitte mit realen Tarifen aus der Vergleichs-Software einfügen. Das bringt Dir den größten Nutzen. Und da dort die Schrift schon klein ist, ist sie natürlich am Handy bzw. Tablet nicht mehr zu lesen, außer man vergrößert stark. Aus den Erklärungen geht aber immer hervor, um was es geht.

Dir erläutere ich die Leistungen anhand der Leistungsvergleiche von Morgen & Morgen:

1. Basis-Leistungen, die unbedingt dabei sein sollten

Erklärung: Das Recht auf den Bezug der Berufsunfähigkeitsrente hast Du normalerweise mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Benachrichtigung an den Versicherer sollte unverzüglich erfolgen. Verspätete Meldungen, beispielsweise, da eine eingetretene Berufsunfähigkeit zunächst für eine akute, kurzzeitige Erkrankung gehalten wurde, können somit zu geringerer Berufsunfähigkeits-Leistung führen.

Erklärung: Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf zu mindestens 25% / 50% / 75% auszuüben (achte hier auch auf die Leistungsfrage T02). Einige, eher nicht zu empfehlende Versicherer erweitern diesen Prognosezeitraum von 6 Monate auf teils 3 Jahre.

Konkret: Du bist erkrankt und nicht in der Lage zu Arbeiten. Von einer Genesung innerhalb des nächsten halben Jahres ist nicht auszugehen. Ob die Heilung allerdings ein oder drei Jahre dauert, kann kein Arzt prognostizieren. Der Versicherer, der auf einen Prognosezeitraum von 3 Jahren besteht, leistet somit nicht.

Erklärung: Nach halbjähriger, stetiger Berufsunfähigkeit, welche anfangs nicht als solche erkennbar war, gilt die „Fortdauer dieses Zustandes“ als Berufsunfähigkeit. Die BU-Rente wird somit hier ab dem siebten Monat gezahlt. Zahlreiche Versichererungsgesellschaften leisten in diesen Fällen rückwirkend, zahlen somit „von Beginn an“.

Erklärung: Manche Versicherer schaffen sich in ihren Bedingungen die Möglichkeit, die Kunden abstrakt auf einen anderen Beruf verweisen zu können.

Konkret: Du bist berufsunfähig. Der Versicherer „weist“ (vom Wort „Verweisung“) Dich darauf hin, dass Du theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könntest. Darum wird Dir keine BU-Zahlung (mehr) bewilligt. Das Problem ist hier, dass die theoretische Option dem Versicherer schon die Legitimation gibt, nicht mehr leisten zu müssen. Diese Klausel sollte sich in keinem BU-Vertrag befinden.

Nachprüfung heißt, Du bist bereits berufsunfähig. Nun will die Versicherungsgesellschaft nachschauen, ob Du immer noch berufsunfähig bist. Prinzipiell kann der Versicherer bei der Nachprüfung der bestehenden Berufsunfähigkeit identisch prüfen wie bei der Erstprüfung. Primär, ob Berufsunfähigkeit (noch) besteht, also die Frage nach dem gesundheitlichen Befinden. Soweit so gut. Manche Versicherer überprüfen hier leider nachträglich die Verweisbarkeit. Und davon kann ich nur abraten.

Erklärung: Kundenfreundliche Versicherer verzichten über die gesetzlichen Regelungen des §19 VVG hinaus auf das Recht auf Kündigung und Vertragsanpassung, wenn der Versicherungsnehmer der vorvertraglichen Anzeigepflicht unverschuldet nicht nachgekommen ist. Die vorvertragliche Anzeigepflicht besagt, dass man bei Antragsstellung Vorerkrankungen, etc. angeben muss.

Ein Beispiel: Du schließt am 01.01.XX eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Am 15.01.XX machst Du beim Arzt einen Routine-Check und er stellt erstmals Bluthochdruck fest. Konntest Du vorher nicht wissen, also hast Du die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten.

Erklärung: Wenn es für Dich eine Option ist, dauerhaft ins Ausland zu verziehen, ganz wichtig. Für alle anderen: Bei normalen Urlaubsreisen ist der Berufsunfähigkeitsversicherungs-Schutz standardmäßig geben. Solange man einen Wohnsitz in Deutschland hat.

Erklärung: Jemand wechselt den Beruf, vielleicht sogar die Branche. Ein reales Beispiel aus meiner Praxis: Ein gelernter Maurer arbeitete die letzten Jahre als Bürokaufmann. Aber es fehlte ihm die handwerkliche Betätigung. So arbeitet er nun wieder als Maurer.

Nehmen wir an, er kann keine schweren Dinge mehr heben. Würde der Versicherer prüfen, ob der Kunde den vorletzten ausgeübten Beruf als Bürokaufmann noch ausüben kann, würde er im Leistungsfall wohl keine BU-Zahlung erhalten.

Erklärung: Natürlich sind die Versicherer daran interessiert, die BU-Rente möglichst kurz zu bezahlen. Darum haben sie ein Bestreben, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert. Und die Berufsunfähigkeit endet oder als nächste Option gemindert wird. Darum können sie ärztlich anordnen, was der Versicherte selbst tun muss, um die Gesundheit wieder herzustellen. Die Mitwirkungspflichten müssen klar festgelegt sein. Denn kommt man jenen nicht nach, kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung so lange abweisen, bis der Kunde den ärztlichen Anweisungen nachkommt. Die Arzt-Anweisungen müssen ohne Gefahren, möglichst schmerzfrei und mit realistischer Aussicht auf Erfolg sein. Problematisch sind Mitwirkungspflichten zu bewerten, welche über normale orthopädische Behandlungen oder andere Heil- und Hilfsmittel hinausgehen, wie zum Beispiel Operationen.

Erklärung: Hier geht es darum, ob der Kunde einen anderen Beruf ausüben könnte als den letzten. Der andere Job ist nur gleichwertig, wenn man sowohl vom Einkommen her und als auch vom Ansehen her, also von der sozialen Stellung her, ebenbürtig ist.

Beispiel: Ein Ingenieur wird berufsunfähig. Der Versicherer kann dann nicht sagen, dass der Kunde doch als Mafia-Boss arbeiten soll. Der Verdienst, keine Ahnung, wäre wohl besser. Aber da das Ansehen damit im Keller ist, ist dieser Beruf der Ingenieursstellung nicht gleich zu stellen.

Erklärung: Abermals ein reales Beispiel, ein Kunde von mir, vom Beruf Fahrzeugtechnik-Ingenieur, machte ein Jahr Work & Travel. Und, obwohl man es kaum glauben kann, Work & Travel wird als eigene Berufsgruppe gesehen. Würde im Berufsunfähigkeits-Fall nur der letzte Beruf als Referenz zu Rate gezogen, sähe der Kunde kein Geld, könnte er z.B. nicht mehr im Auto Erprobungsfahrten durchführen aufgrund starker Rückenbeschwerden.

Erklärung: Jemand ist berufsunfähig. Der Arzt meint, es geht etwas besser und er braucht statt jeden Tag 12 nur noch zehn Tabletten. Damit ist eine gesundheitliche Verbesserung eingetreten. Verzichtet der Versicherer nicht auf die Meldepflicht, muss man es ihm mitteilen. Und er prüft vielleicht aufs Neue, ob man noch berufsunfähig ist. Obwohl man mit täglich zehn Tabletten alles andere als komplett fit ist.

Erklärung: Stellt der Versicherungsnehmer einen BU-Leistungsantrag, muss der Versicherer nach Prüfung des Antrages erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt oder ablehnt (also, ob er die BU-Rente zahlt oder nicht). Nun kann das „zeitlich befristete Anerkenntnis“ kommen: Der Versicherer hat die Möglichkeit, die Leistungspflicht auf einen bestimmten Zeitraum zu befristen. Der Gesetzestext (§ 173 VVG) erlaubt die zeitliche Befristung allerdings genau einmal. Von Vorteil kann ein „zeitlich befristetes Anerkenntnis“ für Versicherte bei unklarer Entscheidungslage sein, da sie dann schneller Leistungen bekommen und finanzielle Engpässe überbrücken können. Diese Chance schließen manche Versicherer mit ihren Bedingungen aus und das ist nicht immer optimal.

Noch ein bisschen Hintergrundwissen: Es ist zu beachten, dass nach Ablauf der Frist die Berufsunfähigkeit erneut bewiesen werden muss. Also muss nachher der Beweis erbracht werden, dass man „unbefristet berufsunfähig“ ist. Beim „zeitlich unbefristeten Anerkenntnis“ ist das Prozedere des Erstprüfungsverfahrens mit seinen umfangreichen Beweispflichten im Schlepptau bereits abgeschlossen und die BU-Rente wird gezahlt. Das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit kann seitens des Versicherers lediglich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens auf der Grundlage der Feststellungen des Erstprüfungsverfahrens inspiziert werden. Somit bringt die unbefristete Leistungsanerkennung den Versicherten Rechts- und wirtschaftliche Sicherheit. Darum geht also letztlich. Dennoch: Am Anfang kann das „zeitlich befristete Anerkenntnis“ von Vorteil sein.

Meine persönliche Meinung: Wenn die Versicherungsgesellschaft weiß, dass sie, wenn sie einmal zu zahlen begonnen hat, die BU-Rente bis z.B. 67 weiterzahlen muss, wird sie sich genau überlegen, ob sie überhaupt zu zahlen anfängt. Darf sie die BU-Zahlung einmal befristen, kann es die Zahlung schneller geben. Steht in anderen Worten oben ja auch schon.

Erklärung: Jemand hat weder einen Unfall noch ist er chronisch krank. Aber der Körper lässt einfach nach. Man glaubt es kaum, aber dann würden einige Versicherer die BU-Zahlung verwehren. Diese Leistung finde ich vor allem bei handwerklichen und körperlich beanspruchenden Berufen ganz wichtig.

Erklärung: Nur für Beamte wichtig. Beamte können vom „Dienstherrn“ als „dienstunfähig“ deklariert werden. Hat man diesen Status und der BU-Tarif hat die „Dienstunfähigkeits–Klausel“ inklusive, erhält man die BU-Rente und muss nicht erst einen BU-Leistungsantrag stellen. Dieser kann sich zeitlich auch ziehen und ist mit Aufwand verbunden.

Erklärung: Schreibt Dich der Arzt krank, bekommst Du eine gelbe Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Bist Du mindestens sechs Monate arbeitsunfähig, reicht manchen Versicherern diese Bescheinigung schon und sie zahlen die BU-Rente. Darum nennt man diese Leistung auch „Gelbe-Schein-Klausel“. Man muss dann oft nicht mal einen BU-Leistungsantrag stellen. Sondern bekommt die Zahlung direkt.

Erklärung: Eine Kundin feierte ihren 50. Geburtstag. Nach der Feier war es ihr stark unwohl und sie meinte, es lag an der Feier. Leider war es ein Schlaganfall. Wäre sie sofort zum Arzt gegangen, hätte man sie gut versorgen können. Dieses Versäumnis wurde als grob fahrlässig gesehen und die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung. Diese Kundin ist seitdem gesundheitlich stark eingeschränkt und würde die BU-Rente dringend benötigen.

Erklärung: Auch genannt „Beitragsdynamik“. Die Inflation kennt jeder, alleine dadurch sollte eine BU-Absicherung alle paar Jahre angepasst werden. Aber auch, was sich wohl jeder wünscht :-), bei steigendem Einkommen ist eine Erhöhung sinnvoll. Die Empfehlung lautet, dass man vom letzten Nettogehalt ca. 80% absichern sollte, achte hier auch auf die Abgaben.

Normalerweise wollen die Versicherer immer den aktuellen Gesundheitszustand sehen und entscheiden erst dann über die Erhöhung. Im Rahmen der Dynamik spielt die Gesundheit aber keine Rolle, was natürlich ein großer Vorteil ist.

Erklärung: Auch genannt „Leistungsdynamik“ oder „garantierte Rentensteigerung“. Jeder Versicherer muss Gewinne, oder sagen wir auch „Überschüsse“, aus dem Vorsorgebereich an die Versicherten weitergeben im Rahmen der „Überschussbeteiligung“. Dies erhöht die Berufsunfähigkeits-Rente, wenn man sie bereits bezieht. In heutigen Zeiten, wo die Versicherer die Überschüsse aber eher senken, ist das kein optimaler Schutz. Denn die Inflation gibt es ja doch sehr regelmäßig. Und Deine Kaufkraft sollte natürlich auch nicht sinken. Darum empfiehlt es sich, um die Inflationsrate sicher zu erhöhen.

2. Top-Leistungen mancher Versicherer

Erklärung: Jemand wird berufsunfähig, weil er vielleicht gar nicht mehr gehen kann. Daheim ist das Schlafzimmer aber im Obergeschoss. Mit der Einmalzahlung, zusätzlich zur monatlichen BU-Zahlung, kann man dann vielleicht einen Treppenlift kaufen und installieren. Ist aber schon eine seltene und wirkliche Top-Leistung.

Erklärung: Der § 163 VVG gibt dem Versicherer die prinzpielle Möglichkeit, Dir die Beiträge zu erhöhen.

Es gibt im Regelfall zwei Beiträge, den „Zahlbeitrag“ (auch genannt „Nettobeitrag“) und den „Maximalbeitrag“ (auch genannt „Bruttobeitrag“). Normalerweise geht von Deinem Konto der „Zahl“beitrag weg, diesen musst Du also „zahlen“. Eigentlich müsstest Du aber den Maximalbeitrag berappen. Aber durch die „Überschussbeteiligung“, wo der Versicherer Teile seines Gewinnes / „Überschusses“ an Dich weitergeben muss, musst Du nur den Zahlbeitrag leisten.

Den Zahlbeitrag darf Dir jede Versicherungsgesellschaft auf den Maximalbeitrag erhöhen.

Und die Versicherer, die nicht auf den §163 VVG verzichten, sogar noch darüberhinaus. D.h. dass der Versicherer dann auch den Maximalbeitrag anheben darf.

Hast Du den Verzicht auf den Paragraph §163 VVG drin, gewinnst Du Beitragssicherheit.

Erklärung: Hier geht es darum, dass Du bereits vom Versicherer die BU-Rente beziehst. Deinen alten Beruf kannst Du nicht mehr ausüben, aber daheim ist es Dir doch zu eintönig auf Dauer. Also suchst Du Dir eine neue Beschäftigung. Verzichtet der Versicherer nicht auf die konkrete Verweisung, kann er Dir die BU-Rente (teilweise) verweigern.

Sie ist also keineswegs so nachteilig wie die „abstrakte Verweisung“. Verzichtet der Versicherer auf die „konkrete Verweisung“, ist das eine absolute Top-Leistung, die nur ganz, ganz selten angeboten wird.

Erklärung: Wenn Dir der Staat den Status „erwerbsunfähig“ zuerkennt, gewähren Dir manche Versicherer auch die Zahlung der BU-Rente. Du müsstest dann bei diesen Versicherern auch keinen BU-Leistungsantrag stellen, was Dir Zeit und Aufwand sparen würde.

Erklärung: Du warst berufsunfähig und erholst Dich. Du machst eine „Wiedereingliederung“, was bedeutet, Du startest mit vielleicht nur 20 Wochenstunden. Natürlich dann auch mit vermindertem Gehalt. Die „Wiedereingliederungshilfe“ gleicht diese Gehaltseinbußen aus.

Beachte, dass manche Versicherer diese nur bei einer Umschulung leisten. Und / oder nur in einem neuen Job. Aber wer stellt denn jemanden neu ein, der gerade berufsunfähig war? Das ist in meinen Augen dann doch etwas Augenwischerei. Darauf sollten wir achten.

3. Leistungen, die nicht unbedingt wichtig sind

Erklärung: Für mich nur ein „Nice-to-have“-Feature. Natürlich ist es schön, dass ich keine Beiträge mehr zahlen muss in der Phase, wo der Versicherer prüft, ob er mir die BU-Rente zahlt oder nicht. Da wir die BU wasserdicht und bombensicher beantragen, sollte diese Phase recht kurz sein. Aber, wie immer, Kunde ist König :-). Wenn Dir diese Leistung wichtig ist, bauen wir sie ein.

Erklärung: Berufseinsteiger, welche die monatlichen Belastungen im Rahmen halten wollen und nur sich selbst absichern wollen, sichern meist ein Basis-Paket ab. Der Absicherungswunsch steigt aber meist sehr schnell, wenn man eine Familie gründet oder eine Immobilie kauft und ein Darlehen bedienen muss. Hauptvorteil der Nachversicherungsoptionen ist, wie schon bei Frage T05, dass man keine Gesundheitsfragen beantworten muss.

Überlege am besten, ob bei Dir in den nächsten Jahren z.B. ein oben beschriebenes Ereignis ansteht. Dann kann diese Leistung sinnvoll sein.

4. Leistungen, von denen ich abrate

Erklärung: Ich schicke vorweg, dass ich davor tendenziell eher warne. Wie Du es schon gelesen hast, gibt es die volle BU-Rente schon, wenn Du für mindestens sechs Monate Deinen Beruf zu weniger als 50% ausüben kannst. Wir sprechen dann von der 50%-Standard-Staffel.

Manche Vermittler erzählen dann, die Kunden sollen doch die 25% / 75%-Staffel nehmen, weil sie dann schon bei 25% Minderung die Berufsunfähigkeits-Rente bekommen und es etwas günstiger ist. Soweit richtig. Es gibt dann aber nur 25%, der BU-Rente. Hat man 2.000 € abgesichert, erhält man somit nur 500 €. Die Auszahlung steigert sich analog dem Prozentsatz der Berufsunfähigkeit. Erst ab 75% Berufsunfähigkeit gibt es die volle BU-Rente, also hier die 2.000 €. Bei der 50%-Standard-Staffel aber schon bei 50% Berufsunfähigkeit die vollen 2.000 €. Bei der 25% / 75%-Staffel bekomme ich hier aber nur 50% der abgesicherten BU-Rente ausgezahlt. Also nur 1.000 €. Sei bei dieser Staffel immer vorsichtig.

Erklärung: Karenzzeit heißt, dass es die Auszahlung der BU-Rente nach eben dieser Karenzzeit gibt. Die Karenzzeit macht den Beitrag günstiger. Aber man muss diese Phase auch finanziell sich leisten können.

Erklärung: Sollte selbsterklärend sein. Bieten zum Ersten sehr wenig Versicherer an. Zum Zweiten ist es recht teuer. Drittens ist es wesentlich sinnvoller, wenn wir Deine Altersvorsorge gegen Berufsunfähigkeit absichern.

Erklärung: Der Sinn ist Dir sicher klar. Ich empfehle Dir diese Leistung nicht. Aus dem einfachen Grund, dass es überall Spezialisten gibt. Ich kenne keinen BU-Versicherer, dessen Pflegeabsicherung mit den Top-Pflegeversichern mithalten kann. Sowohl preislich als auch von den Leistungen.