Zu einer Altersvorsorgeplanung gehört es auch daran zu denken, dass im Leben nicht immer alles rund laufen muss.
Nehmen wir zum Beispiel an, jemand wird berufsunfähig: Die gesetzliche Rente sinkt dann natürlich. Und dann müsste auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung, so vorhanden, fürs Alter weiter vorgesorgt werden.
Hier gibt es die Möglichkeit, dass man in Altersvorsorgeverträgen die Option einbaut, dass der Versicherer die Beiträge übernimmt.
Stichworte sind hier:
In Schicht 1- und Schicht 3-Verträgen bietet das so gut wie jeder Versicherer an.
Bei Riester-Verträgen ist die Auswahl sehr eingeschränkt. Es bleibt jedoch stets bei der LV1871 eine Sonderoption:
Fassen wir das pdf zusammen: