1.1 Schicht 1: Kopplung der BU an die Basis- oder Rürup-Rente
Hier kann man, so lange man nicht berufsunfähig ist, die gezahlten Beiträge zum Teil von der Steuer absetzen. Man muss allerdings die BU im Berufsunfähigkeits-Fall auch versteuern.
1.1.1 Wie viel ist absetzbar?
Absetzbar waren in 2005 anteilige 60%. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2%. Somit wird 20 Jahre später, in 2025, natürlich alles, sprich 100%, absetzbar sein.
1.1.2 Wie viel der BU-Rente musst Du im Falle der Berufsunfähigkeit versteuern?
Im Jahr 2005 musste man 50% anteilig versteuern. Dieser Anteil steigt bis 2020 um 2% pro Jahr, dann sind also 80% der Rente aus der Schicht 1 steuerpflichtig. Da ab 2021 der zu versteuernde Anteil um 1% jährlich steigt, sind folglich 2040 die kompletten 100% der BU-Rente steuerpflichtig.
Hier eine Übersicht des Besteuerungsanteils für Renten (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Bstb. a, aa EStG):
1.1.3 Beispiel, damit Du die "nachgelagerte Besteuerung" besser verstehen kannst:
Du wirst beispielsweise, Gott bewahre, 2035 berufsunfähig. Dann ist laut Tabelle ein Anteil von 95% der Berufsunfähigkeits-Versicherung steuerpflichtig. Und sagen wir als Beispiel, Du hast eine BU-Rente von 2.000 € monatlich, also 24.000 € im Jahr abgesichert.
Dann würde die Rechnung lauten: 24.000 € BU-Rente * 95% zu versteuernder Anteil = 22.800 € zu versteuernde BU-Rente.
Nehmen wir auch an, Du bist nicht verheiratet und hast keine Kinder, dann lautet Deine Steuer laut Steuertabelle:
Im Sinne einer Top-Beratung gehen wir auch auf das „Kohortenprinzip“ ein: Heißt, dass für jeden individuellen Rentenempfänger der Besteuerungssatz im Jahr des Rentenbeginns der steuerfreie Teil in Stein gemeißelt wird.
Zur noch detaillierten Erklärung:
Deine Rente wird zweigeteilt gesehen: Teil 1 musst Du versteuern und Teil 2 bleibt steuerfrei. Diesen steuerfreien Betrag setzt der Fiskus als Rentenfreibetrag an während der kompletten Bezugszeit der BU-Rente. Wird Deine Rente erhöht, s. meinen Link zu Frage A05, ist diese voll, also zu 100% zu versteuern.
Machen wir wieder ein Beispiel zur Erläuterung: Deine Erhöhung war 1.000 € von 2035 auf 2036. Dann musst Du versteuern 23.800 €, weil die 1.000 € Erhöhung zu 100% steuerpflichtig sind.
1.2 Schicht 2: BU in der Betrieblichen Altersvorsorge
1.2.1 Wie viel ist absetzbar?
Absetzbar sind seit 2005 die vollen 100%
1.2.2 Wie viel musst Du versteuern im Berufsunfähigkeits-Fall?
Da in der Ansparphase alles zu 100% steuerlich absetzbar ist, sind später auch die kompletten 100% der BU-Rente steuerpflichtig. Da man im Berufsunfähigkeits-Fall in der Regel weniger verdient als im Erwerbsleben, sollte der Steuersatz geringer sein. Und die Steuerlast im Falle der Berufsunfähigkeit geringer als die Steuerersparnis im Erwerbsleben.
1.2.3 Beispiel für die Besteuerung zu 100%:
Egal, wann Du berufsunfähig wirst. Bleiben wir, wie vorher schon, bei der BU-Rente von 2.000 € monatlich, also 24.000 € im Jahr.
Dann würde die Rechnung lauten: 24.000 € BU-Rente * 100% zu versteuernder Anteil = 24.000 € zu versteuernde BU-Rente.
Nehmen wir auch an, Du bist wieder nicht verheiratet und hast keine Kinder, dann lautet Deine Steuer laut Steuertabelle:
Ist Deine BU-Rente in der Schicht 3 abgeschlossen, gilt die Ertragsanteilbesteuerung für abgekürzte Leibrenten nach §55 EStDV.
Zum besseren Verständnis habe ich Dir auch hier wieder eine Tabelle erstellt:
1.3.3 Beispiel, damit Du die "ertragsanteilige Besteuerung" besser verstehen kannst
Nehmen wir an, Du wirst mit 42 Jahren berufsunfähig und Deine BU-Absicherung würde bis 67 laufen.
Dann wäre die Restlaufzeit des Vertrages noch 25 Jahre. Und der Ertragsanteil bei 26%, Du müsstest also versteuern: 24.000 € * 26% = 6.500 €.
Schauen wir abermals in die Steuertabelle für Unverheiratete ohne Kinder, sehen wir, dass ein Einkommen bis 9.400 € steuerfrei ist. Steuerlast für die BU-Rente also 0 €.
Dir bleiben also die 24.000 € im Jahr, die 2.000 € monatlich an BU-Rente bleiben komplett erhalten:
Hier gehen somit nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, siehe das nächste Kapitel.
2. Kranken- und Pflegeversicherung
Ein kompliziertes Thema, da hier der Krankenversicherungs-Status entscheidend ist:
Bist Du pflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), musst Du auf die BU-Rente nur den ermäßigten Beitragssatz Deiner Krankenkasse bezahlen. Momentan 14 Prozent. Hat jedoch Deine GKV, da Du ja nicht mehr arbeitest, Dich als freiwilliges Mitglied eingestuft, zahlst Du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6%. Mit Zusatzbeitrag momentan sogar 15,7%.
In unsere Beratung müssen wir das also auch miteinfließen lassen bei der Festlegung der BU-Höhe.
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