Und deswegen sollten Beamte zwingend in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine „Dienstunfähigkeits-Klausel“, kurz „DU-Klausel“ beinhaltet haben. Darum spricht man hier auch von einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Beinhaltet der Versicherungsvertrag die „DU-Klausel“, bekommst Du die DU-Rente ohne Prüfung, ob Du berufsunfähig bist. Ist also eine wesentliche Vereinfachung.
Hast Du bereits eine bestehende BU und bist mittlerweile verbeamtet worden, prüfe, ob die DU-Klausel dabei ist.
2. Anderer Absicherungsbedarf
Natürlich kann ich hier nicht pauschal sagen, wie jeder Beamte bei Dienstunfähigkeit seitens seines Dienstherrn abgesichert ist.
Die Erfahrung zeigt, dass Beamte nach fünf Jahren Beamtendasein ein Beamtenruhegeld von ca. 1.400 € aufgebaut haben.
Diesen Betrag kann man also abziehen von der privaten Absicherung
3. Versorgungsanalyse
Idealerweise erstellen wir immer gemeinsam eine Versorgungsanalyse.
Dazu brauche ich von Dir die Info:
wie Deine Berufsbezeichung ist?
ob Du Landesamte/r oder Bundesbeamte/r bist?
ob Du im einfachen / mittleren / gehobenen oder höheren Dienst bist?
wann Du den Beamtenstatus erhalten hast?
wie Deine Besoldungsstufe und -gruppe ist?
Dein Bruttogehalt (ohne Familien- und Ortszuschlag sowie ohne Kindergeld)?
ob Du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest (bei Teilzeit musst Du mir sagen, wie viel Prozent Du arbeitest)?
4. Endalter
Einige Versicherer sichern Beamte nicht bis zu einem Endalter von 67 ab.
Hier kann ich Dir helfen und Dir zeigen, wer die längsten Absicherungen anbietet.
5. Dienstunfähigkeits-Versicherungen, die sich dem Leben anpassen
Es gibt auch Absicherungen, die den Dienstunfähigkeits-Schutz dem jeweiligen Beamtenstatus anpassen. Sprich nach z.B. 5 Jahren die Absicherungshöhe der Dienstunfähigkeits-Rente herunterfahren.
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