Die drei Schichten der Altersvorsorge

Hier gibt es seit dem 01.01.2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) drei Schichten:

I. Schicht 1: (Pflicht-)Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder die Basis-Rente (auch genannt Rürup-Rente).

Hier kann man die eingezahlten Beiträge zum Teil von der Steuer absetzen, man muss sich allerdings auch einigen Restriktionen unterwerfen und das Geld später versteuern.

In manchen Fällen wird an die Rürup- oder Basis-Rente auch die Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt. Ich halte hier eher wenig davon, siehe diese Seite.

1. Wie viel ist absetzbar?

Absetzbar waren in 2005 anteilige 60%. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2%. Somit wird 20 Jahre später natürlich alles, sprich 100%, absetzbar sein.

Siehe auch diese Tabelle:

Beispiel: Du sparst 1.000 € ein im Jahr 2020. Wie hoch ist dann Deine Steuerstattung?

Die Rechnung lautet: 1.000 € Sparrate * 90% absetzbarer Anteil in 2020 * beispielhafter Grenzsteuersatz 40% (er sagt Dir, wie viel Du von den absetzbaren Beiträgen zurückbekommst) = 360 €.

2. Wie viel musst Du später versteuern?

Im Jahr 2005 musste man 50% anteilig versteuern. Dieser Anteil steigt bis 2020 um 2% pro Jahr, dann sind 80% der Rente aus der Schicht 1 steuerpflichtig. Da ab 2021 der zu versteuernde Anteil um 1% jährlich steigt, sind folglich 2040 die kompletten 100% der Rente steuerpflichtig.

Auch hier habe ich für Dich zum besseren Verständnis eine Tabelle erstellt:

 

Beispiel: Wie viel an Steuern musst Du denn bezahlen auf die Rente aus der Schicht 1?

Nehmen wir an, Du gehst erst in Rente ab 2040 und hast eine Rente von 2.000 € im Monat.

Steuerpflichtig sind dann 100% von den 2.000 € monatlich, also 24.000 € im Jahr.

Schauen wir in die Steuertabelle:

Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf

Dir bleibt also eine Rente nach Abzug der Steuer von 24.000 € – 3.432 € = 20.568 €.

3. Welche Restriktionen gibt es?

Drei Stück, nämlich:

  • Entnahme ab dem 62. Lebensjahr frühestens möglich (bei Verträgen ab 2012, vorher ab 60)

  • Keine Einmalentnahme möglich

  • Rentenauszahlung nur als lebenslange monatliche Rente.

II. Schicht 2: Riester-Rente und Betriebliche Altersvorsorge (auch Eichel-Rente genannt)

1. Wie viel ist absetzbar?

Absetzbar sind seit 2002 die vollen 100%.

Beispiel: Du sparst 1.000 € ein im Jahr 2020. Wie hoch ist dann Deine Steuerstattung?

Die Rechnung lautet: 1.000 € Sparrate * 100% absetzbarer Anteil * beispielhafter Grenzsteuersatz 40% (er sagt Dir, wie viel Du von den absetzbaren Beiträgen zurückbekommst) = 400 €.

2. Wie viel musst Du später versteuern?

Da in der Ansparphase alles zu 100% steuerlich absetzbar ist, sind später auch die kompletten 100% der Rente steuerpflichtig. Da man im Alter oft weniger verdient als im Erwerbsleben, sollte der Steuersatz geringer sein. Und damit die Steuerlast im Alter geringer als die Steuerersparnis im Erwerbsleben.

Beispiel: Wie viel Steuer musst Du denn bezahlen auf die Rente aus der Schicht 2?

Nehmen wir wieder an, Du hast eine Rente von 2.000 € im Monat.

Steuerpflichtig sind immer 100% von den 2.000 € monatlich, also 24.000 € im Jahr.

Schauen wir, wie oben schon, in die Steuertabelle:

Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf

Ergebnis: Dir bleibt also eine Rente von 24.000 € – 3.432 € = 20.568 € im Jahr, von 1.714 € (wobei bei der Betrieblichen Altersvorsorge hier noch die Krankenversicherung von momentan 14 – 15,7% weggeht. Im Gegensatz zur Riester-Rente.

3. Welche Restriktionen gibt es?

Zwei Stück, nämlich:

  • Entnahme ab dem 62. Lebensjahr frühestens möglich (bei Verträgen ab 2012, vorher ab 60)

  • Siehe voriges Kapitel schon: Die Betriebliche Altersvorsorge ist später beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Riester-Vertrag nicht.

4. Sonderfall Riester

Wenn man das Kapital vor dem 62. Lebensjahr und / oder mehr als 30% auf einmal haben will und / oder während der Rentenphase im außereuropäischen Ausland lebt, muss man die vollen Zulagen und Steuererstattung zurückzahlen. Da man allerdings den Zins hierauf behalten kann, kann sich Riester trotzdem lohnen.

III. Schicht 3: Private Lebens- oder Rentenversicherungen

1. Wie viel ist absetzbar?

Absetzbar sind hier 0%.

Beispiel: Du sparst 1.000 € ein im Jahr 2020. Wie hoch ist dann Deine Steuerstattung?

Rechnen wir wie vorher immer: 1.000 € Sparbetrag * 0% absetzbarer Anteil * 40% Grenzsteuersatz = 0 €.

2. Wie viel musst Du später versteuern?

Bei der Einmal-Entnahme vor dem 62. Lebensjahr musst Du Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (den Solidaritätszuschlag lassen wir, wie die Kirchensteuer, der Einfachheit halber außen vor), auf die Erträge bezahlen. Bei der Entnahme des gesamten Vermögens ab 62 ist nur der halbe Gewinn steuerpflichtig

Lässt Du dir das Vermögen verrenten, ist alles zu versteuern mit dem Ertragsanteil.

Machen wir zum besseren Verständnis drei Beispiele:

  • Möglichkeit 1: Einmal-Entnahme vor dem 62. Lebensjahr

    Nehmen wir an, Du hast 100.000 € eingespart und 100.000 € an Gewinn erzielt.

    Dann gibst Du nur vom Gewinn, nur von 100.000 €, die 25% pauschale Abgeltungssteuer ab, also 25.000 €.

    Übrig bleiben Dir 100.000 € Eigensparanteil + 100.000 € Gewinne – 25.000 € Abgeltungssteuer = 175.000 €.

  • Möglichkeit 2: Einmal-Entnahme ab dem 62. Lebensjahr

    Nehmen wir wieder an, Du hast 100.000 € eingespart und 100.000 € an Gewinn erzielt.

    Jetzt sind vom Gewinn, von den 100.000 €, die Hälfte, also 50.000 € zu versteuern.

    Wir schauen in die Steuertabelle (wiederum für jemand Unverheirateteten ohne Kinder):

Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf

Übrig bleiben Dir 100.000 € Eigensparanteil + 100.000 € Gewinne – 12.141 € Steuerlast = 187.859 €.

Lohnt sich also mehr als die Entnahme vor dem 62. Lebensjahr. Anders formuliert: Der Staat will, dass die Leute für die Rente vorsorgen.

  • Möglichkeit 3: Lebenslange Verrentung

    Nehmen wir wieder an, Du hast eine Rente von 1.000 € monatlich aus dem Schicht 3-Vertrag.

    Treffen wir die Annahme, Du gehst mit 67 Jahren in Rente.

    Wir schauen in die Steuertabelle hinsichtlich des Ertragsanteils für Leibrenten (ist nicht die gleiche wie bei der BU in der Schicht 3, da ging es um „abgekürzte Leibrenten“):

Die Rechung lautet 1.000 € Rente monatlich * 12 Monate = 12.000 € Jahres-Rente.

Davon ist nur der Ertragsanteil von 17% zu versteuern. Also nur 12.000  € Jahres-Rente * 17% Ertragsanteil = 2.040 € steuerpflichtiger Anteil.

Schauen wir wieder in die Steuertabelle:

Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf

Die Rente ist also steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte mehr da sind.

Man merkt also, dass der Staat es wieder fördert, wenn die Bürger sich lebenslang absichern.

4. Besonderheiten in der Schicht 3

Zwei Stück gibt es:

  • Zuzahlungen sind jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich.

  • Einmalentnahmen kann man zu jedem Zeitpunkt tätigen.

IV. Was passt zu Dir?

Was hier jetzt für Dich die beste Lösung ist, müssen wir im persönlichen Gespräch klären. Denn ich muss ja wissen, was für Dich wichtig ist und was Du in Deinem Leben noch alles vorhast (Immer Angestellter in Deutschland, selbständig, temporär evtl. im Ausland oder Hausfrau/mann …).

Dieser Leitfaden kann Dir hier auch helfen für den Aufbau einer passenden Altersvorsorge.