BU koppeln mit Altersvorsorge?
Eher nicht!
Schauen wir uns zur Veranschaulichung ein Beispiel an für eine Kopplung der BU an eine Basis-Rente von der Alten Leipziger.
Speziell diese Kombination wird von einigen Großvertrieben, oft mit drei Buchstaben, vertrieben.
Leider wird normalerweise nur der Steuervorteil in der Ansparphase beschrieben.
Welche Steuern in der Berufsunfähigkeits-Phase und vor allem welche doch hohen internen Kosten und Gebühren in der Basis-Rente dem Kunden berechnet werden, wird normalerweise verschwiegen. Und damit sind jetzt nicht die Beiträge gemeint.
Machen wir es hier transparenter und verständlicher im Sinne einer ehrlichen und kundenfreundlichen Beratung:

Abgesichert sind 2.000 € Berufsunfähigkeits-Rente.
Zur Erklärung, wie sich der Gesamtbeitrag von 188,06 € zusammensetzt:
- Der Teilbeitrag für die Basis-Rente („zu zahlender Beitrag für die Rentenversicherung“): 88,99 €
- Der anteilige Beitrag, damit die Alte Leipziger bei Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Basis-Rente in Höhe von 88,99 € bis 67 für Dich weiter spart („zu zahlender Beitrag für die Beitragsbefreiung (BZ21)“): 5,54 €
- Der Teilbeitrag für die BU („zu zahlender Beitrag für die Berufsunfähigkeitsrente (BZ21)“): 93,53 €.

Gehen wir zuerst auf den „zu zahlenden Beitrag für die Berufsunfähigkeits-Rente (BZ21)“ ein, auf die 93,53 €.
Wir können nun den Beitrag von der Steuer absetzen.
Habe ich schon beschrieben auf dieser Seite.
Aber wiederholen wir es noch mal:
1. Berufsunfähigkeits-Rente
1.1 Schicht 1: BU, gekoppelt an die Basis-Rente
1.1.1 Wie viel ist absetzbar?
Absetzbar waren in 2005 anteilige 60%. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2%. Somit wird 20 Jahre später, in 2025, natürlich alles, sprich 100%, absetzbar sein.
Siehe auch folgende Tabelle:

Die Steuererstattung errechnet in 2020 sich also aus 93,53 € Monatsbeitrag * 90 % absetzbarer Anteil * einem beispielhaften Grenzsteuersatz (er sagt Dir, wie viel Du von den absetzbaren Beträgen zurückbekommst) von 40% = 33,67 € pro Monat bzw. 404,04 € im Jahr.
Wir haben also einen Beitrag von 93,53 € – 33,67 € Steuererstattung = 59,86 €.
Die Steuererstattung in der Ansparphase ist das Eine.
Das Andere ist die Steuerlast im Berufsunfähigkeits-Fall, die viele Vermittler leider vergessen oder zumindest nicht erwähnen.
1.1.2 Wie viel der BU-Rente musst Du später versteuern?
Im Jahr 2005 musste man 50% anteilig versteuern. Dieser Anteil steigt bis 2020 um 2% pro Jahr, dann sind also 80% der Rente aus der Schicht 1 steuerpflichtig.
Da ab 2021 der zu versteuernde Anteil um 1% steigt, sind folglich 2040 die kompletten 100% der Rente steuerpflichtig.
Hier eine Übersicht des Besteuerungsanteils für Renten (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Bstb. a, aa EStG):

1.1.3 Beispiel, damit Du die „nachgelagerte Besteuerung“ besser verstehen kannst:
Du wirst beispielsweise 2035 berufsunfähig. Dann ist laut Tabelle ein Anteil von 95% der Berufsunfähigkeits-Versicherung steuerpflichtig. Und sagen wir, Du hast eine BU-Rente von 2.000 € monatlich, also 24.000 € im Jahr, abgesichert.
Dann würde die Rechnung lauten: 24.000 € BU-Rente * 95% zu versteuernder Anteil = 22.800 € zu versteuernde BU-Rente.
Nehmen wir auch an, Du bist nicht verheiratet und hast keine Kinder, dann lautet Deine Steuer laut Steuertabelle:


Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf
Dir bleibt also eine Rente übrig von 24.000 € – 3.099 € = 20.901 € im Jahr, im Monat 1.741 €.
Und davon geht dann auch etwas weg für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Sinne einer Top-Beratung gehen wir auch auf das „Kohortenprinzip“ ein: Heißt, dass für jeden individuellen Rentenempfänger der Besteuerungssatz im Jahr des Rentenbeginns der steuerfreie Teil in Stein gemeißelt wird
.
Zur noch detaillierten Erklärung:
Deine Rente wird zweigeteilt gesehen: Teil 1 musst Du versteuern und Teil 2 bleibt steuerfrei. Diesen steuerfreien Betrag setzt der Fiskus als Rentenfreibetrag an während der kompletten Bezugszeit der BU-Rente. Wird Deine Rente erhöht, s. meinen Link zu Frage A05, ist diese voll, also zu 100%, zu versteuern.
Machen wir wieder ein Beispiel zur Erläuterung: Deine BU-Erhöhung war beispielsweise 1.000 € von 2035 auf 2036. Dann musst Du versteuern 23.800 €, weil die 1.000 € Erhöhung zu 100% steuerpflichtig sind.
1.1.4 Gegenrechnung
Du würdest Dir also 404,04 € an Steuern pro Jahr in der Phase sparen, wo Du nicht berufsunfähig bist.
Allerdings würdest Du in jedem Jahr, in welchem Du berufsunfähig bist, ja 3.099 € an Steuer zahlen.
In meinen Augen ist das nicht sinnvoll.
In anderen Worten: Bist Du nur ein Jahr berufsunfähig, ist der Steuervorteil für fast acht Jahre dahin (3.099 € / 404,04 € = 7,66 Jahre).
1.2 Schicht 3: Abschluss der BU privat
1.2.1 Wie viel ist absetzbar?
Absetzbar sind hier 0%.
Steuererstattung also 0 €.
1.2.2 Wie viel musst Du später versteuern?
Ist Deine BU-Rente in der Schicht 3 abgeschlossen, gilt die Ertragsanteilbesteuerung nach §55 EStDV.
Zum besseren Verständnis habe ich Dir auch hier wieder eine Tabelle erstellt:

Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf
1.2.3 Beispiel, damit Du die „ertragsanteilige Besteuerung“ besser verstehen kannst:
Nehmen wir an, Du wirst mit 42 Jahren berufsunfähig und Deine BU-Absicherung würde bis 67 laufen.
Dann wäre die Restlaufzeit des Vertrages noch 25 Jahre. Und der Ertragsanteil bei 26%, Du müsstest also versteuern: 24.000 € * 26% = 6.240 €.
Schauen wir in die Steuertabelle für Unverheiratete ohne Kinder, sehen wir, dass ein Einkommen bis 9.400 € steuerfrei ist:

Quelle: https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf
Steuerlast für die BU-Rente also 0 €.
Dir bleiben also die 24.000 € im Jahr, die 2.000 € monatlich an BU-Rente komplett erhalten
Hier gehen somit nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
1.2.4 Gegenrechnung
Die Steuerstattung, wenn Du nicht berufsunfähig bist, beträgt 0 €.
Die Steuerlast, wärst Du berufsunfähig, wäre auch 0 €.
Also ein ausgeglichenes Verhältnis.
Darum ist die BU ohne Kopplung meist sinnvoller.
2. Basis-Rente
Schauen wir uns nun die Basis-Rente an.
2.1 Steuererstattung in der Ansparphase aus der Basis-Rente
Uns interessiert, ob diese sich rechnet.
Die Tabelle hatten wir oben schon, damit Du alles gut nachvollziehen, ist sie hier noch mal:

Die Steuererstattung errechnet in 2020 sich also aus 88,99 € Monatsbeitrag * 90 % absetzbarer Anteil * einem beispielhaften Grenzsteuersatz (er sagt Dir, wie viel Du von den absetzbaren Beträgen zurückbekommst) von 40% = 32,04.
Wir haben also einen Beitrag von 88,99 € – 32,04 € Steuererstattung = 56,95 €.
2.2 Steuerlast in der Rente
Bleiben wir konservativ, sehen wir uns die Werte bei 3% Wertentwicklung an.

Wir sehen also eine „Gesamte monatliche Altersrente“ von 310,14 €.
Allerdings gerechnet mit dem aktuellen Rentenfaktor von 28,98 €.
Ein ganz wichtiger Punkt.
Denn er sagt aus, wie viel garantierte Altersleistung Du pro 10.000 Euro angespartes Kapital mindestens bekommst.
Wir sehen jedoch nur 23,18 € „garantierter Rentenfaktor“.
Somit kann die Altersrente aus der Basis-Rente noch sinken auf 310,14 € / 28,98 € aktuellem Rentenfaktor * 23,18 € garantiertem Rentenfaktor = 248,07 €.
Die Abgaben:
- Es geht hier nun noch eine beispielhafte Steuer weg von, sagen wir, 25% (das ist der Grenzsteuersatz bei ca. 50.000 €, ist darum realitätsnah). Steuerlast also 248,07 € * 25% = 62,02 €.
- Ziehen wir noch ca. 15,7% an Krankenversicherungsbeitrag für freiwillige Mitglieder ab. Somit 248,07 € * 15,7% = 38,95 €.
Also bleibt eine Basis-Rentenauszahlung netto übrig von 248,07 € – 62,02 € Steuerlast – 38,95 € Krankenversicherungsbeitrag = 147,01 €.
Dieser Vertrag startete 2018 und die Basis-Rente gibt es 2059.
Und was werden denn die 147,01 € inflationsbereinigt noch wert sein im Jahr 2059? Also 41 Jahre später?
Wenn wir nur davon ausgehen, dass die Inflation 2% beträgt, haben wir 2059 noch eine Kaufkraft von 82,61 €.
2.3 Gegenrechnung
Wir erinnern uns, eingespart haben wir ab 2018 einen Betrag von 88,99 €, wenn man die Steuererstattung nicht berücksichtigt.
Rechnet man sie mit ein, zahlt man ein 56.95 €.
Dafür erhält man später, mit 67, bei 3% Wertentwickung eine Rente von ungefähr 147,01 €. Die von der Inflation noch ordentlich aufgefressen werden wird.
Urteile selber, ob Du dies als sinnvoll erachtest.
Und gehen wir noch einen Schritt weiter:
Die garantierte Rente beträgt 101,50 €.
Auch gehen wieder weg:
- Beispielsweise 25%. Steuerlast also 101,50 € * 25% = 25,38 €.
- Nach heutigem Ermessen als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenkasse 15,7%. Somit 101,50 € * 15,7% = 15,94 €.
Also bleibt eine Basis-Rentenauszahlung netto übrig von 101,50 € – 25,38 € Steuerlast – 15,94 € Krankenversicherungsbeitrag = 60,98 €.
Ich formuliere es nun mal sehr freundlich: Wirklich reich wird man damit nicht.
2.4 Kosten des Basis-Renten-Vertrages
Wie kann es denn sein, dass nicht mehr Altersrente am Schluss ausgezahlt wird?
Ganz einfach, wir schauen uns die Kosten an:





Hier siehst Du die Kosten dieses Kombimodells, in meinen Augen wirklich hohe Kosten:
- Abschlusskosten: 1.092,60 €.
- Verwaltungskosten: 106,15 € im ersten vollen Jahr. Rechnen wir nur mal den Betrag, (was aber zu wenig ist kann ich Dir gerne mal erklären), über 41 Jahre, wie in dem Vertrag ca. 4.325,15 €.
- Prozentsatz des gebildeten Kapitals: 0,48% – 3,48%. Ich nehme im Mittel mal 2% an von z.B. 10.000 € durchschnittlichem Vertragsguthaben. Sind 10.000 € * 2% * 41 Jahre = 8.200 €.
- Prozentsatz der eingezahlten Beiträge: 6%. Also hier 88,99 € * 12 Monate * 41 Jahre * 6 Prozent = 2.626,98 €.
- Jährlich anfallende Kosten: 36,00 €. Über 41 Jahre also 36 € * 41 Jahre = 1.476 €.
In Summe haben wir hier Kosten für die Basis-Rente von 1.092,60 € + 4.286,55 € + 8.200 € + 2.626,98 € + 1.476 € = 23.712,40 €.
Und dafür, dass man hier mit 67 eine garantierte Rente von 101,50 € bekommt!?!
Urteile selber, ob das für Dich lukrativ ist.
3. Weitere konzeptionelle Schwächen der Kopplung von Basis-Rente mit der BU
- Unflexibilität: Willst Du die BU-Rente Dir erhöhen, musst Du immer im gleichen Zuge die Basis-Rente mit erhöhen. Sonst ist die BU-Rente wieder nicht von der Steuer absetzbar.
- Lebensplanung: Vielleicht willst Du, wenn Deine Frau in der Elternzeit kein Geld verdient und das Geld knapp ist, die Altersvorsorge aussetzen. Ist zwar vielleicht nicht immer sinnvoll, aber manchmal kaum zu umgehen. Mit der Kopplung wieder unmöglich. Setzt Du die Basis-Rente aus, ist auch der Schutz in der BU nicht mehr existent.