Zum besseren Verständnis erkläre ich Dir erst die grundlegende Unterschiede:
1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
1.1 Prinzip
Sie basiert auf dem Umlageverfahren. D.h. zum Beispiel „Jung zahlt für Alt“. Oder „Gutverdiener für Geringverdiener“. Eine soziale Komponente ist hier also dabei.
1.2 Grundlage für die Beiträge
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Wer viel verdient, zahlt mehr als ein Schlechtverdiener. Allerdings gibt es ein Maximum bei der Beitragsbemessungsgrenze, in 2020 beträgt sie 56.250 €.
1.3 Beitragshöhe
Es gibt eine Deckelung der Beiträge hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Jene liegt 2020 bei 56.250 €. Der Maximalbeitrag liegt also bei 56.250 € * 14,6% Beitragssatz = 8.212.50 € pro Jahr oder 684,38 € im Monat. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Angestellten. Hinzu kommt noch ein eventueller Zusatzbeitrag.
1.4 Beitragssteigerungen
In der GKV steigen in der Regel jedes Jahr die Beiträge, weil die BBG angehoben wird.
1.5 Altersrückstellungen
Gibt es nicht.
1.6 Leistungen
Die Leistungen sind zu ca. 95% bei allen Kassen identisch, da sie in der „Gesetz“lichen Krankenkasse der „Gesetz“geber festlegt.
1.7 Familie
Hier kann man mit wenigen Ausnahmen die Ehefrau sowie die Kinder beitragsfrei mitversichern.
1.8 Wechsel von einer GKV in eine andere GKV
Es gibt Kündigungsfristen einzuhalten, ist sonst aber immer möglich.
1.9 Wechsel von der GKV in die Private Krankenversicherung
Ist stets möglich, wenn man Beamter oder Selbständig ist. Als Angestellter nur, wenn man in 2020 mindestens 62.550 € verdient.
War man vorher gesetzlich versichert, war man wahrscheinlich freiwilliges Mitglied. Die Kündigungsfrist geht dann immer zum Ende des übernächsten Monats.
2. Private Krankenversicherung (PKV)
2.1 Prinzip
Sie ist kapitalgedeckt.
Das heißt, dass jeder sich selber finanzieren muss (wobei es natürlich auch ein Kollektiv in den jeweiligen Tarifen gibt).
2.2 Grundlage für die Beiträge
Richten sich alleine nach dem Alter, dem Beruf und den Vorerkrankungen.
Das Einkommen des Versicherten ist hier völlig unerheblich.
Es herrscht oft die falsche Meinung, dass auftretende Krankheiten die PKV teurer machen. Stimmt aber nicht.
2.3 Beitragshöhe
Legt alleine der Versicherer fest. Das Einkommen spielt hier keine Rolle.
2.4 Beitragssteigerungen
In der PKV steigen die Beiträge auch.
Sie steigen durch die Inflation, neue Krankheiten und den medizinischen Fortschritt.
2.5 Altersrückstellungen
In den Tarifen seit 2001 müssen alle PKV-Versicherten 10% gesetzlichen Zuschlag entrichten. Dieses Geld wird als Altersrückstellung anspart.
2.6 Leistungen
Die Leistungen legt man zu Beginn des Vertragsverhältnisses fest und gelten bis zum Vertragsende.
2.7 Familie
Jeder zahlt für sich selber aufgrund des Prinzips der Kapitaldeckung.
Folglich muss jedes Kind und auch der Ehepartner mit wenigen Ausnahmen selbst versichert werden.
2.8 Wechsel von einer PKV in eine andere PKV
Nur möglich, wenn die Gesundheitshistorie beim neuen Versicherer als gut genug bewertet wird.
Ist aber meist nicht sinnvoll, da man zumindest einen Teil der Altersrückstellungen beim alten Versicherer lässt.
2.9 Wechsel von der PKV in die Gesetzliche Krankenversicherung
Hier greift die 9/10-Regelung.
Sie drückt aus, dass nur Rentner in der Krankenversicherung der Rentner abgesichert sein können, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % (also 9/10) in der GKV versichert waren. Wer also mit 17 begonnen hat zu arbeiten und mit 67 in Rente geht, muss folgende Rechnung aufmachen:
50 : 2 = 25 Jahre. 25 Jahre zu 9/10 = 22,5 Jahre.
Nur wenn der Rentner die letzten 22,5 Lebensjahre vor dem Renteneintritt in der GKV versichert war, hat er mit dem Beginn des Ruhestands Anspruch auf die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ist meist also mehr als schwierig.
Das waren nun die wichtigsten Unterschiede. Frag mich gerne und melde Dich bei mir, wenn Du noch mehr Gegensätzlichkeiten wissen willst.
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