Für Dich einige Vorabinformationen und Erklärungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
1. Abgrenzung zu anderen Begriffen
Da hier wirklich immer viel verwechselt wird, eine Erklärung der Begriffe:
- „Berufsunfähigkeit“: Du kannst Deinen Beruf in der Regel zu weniger als 50% für normalerweise sechs Monate ausüben. Der Staat zahlt für Bürger mit Geburtsdatum ab dem 02.01.1961 hier keine Leistung mehr. Muss letztlich also privat abgesichert werden.
- „Erwerbsunfähigkeit“: Die BU zahlt, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten, in der Regel erlernten, Beruf nicht mehr ausüben kannst. Z.B. Ingenieur, Mediziner,
Bürokaufmann, etc. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet erst in voller Höhe (hängt vom vorigen Einkommen ab), wenn Du gar keinen Job weniger als drei Stunden ausüben kannst. Somit leistet eine BU meistens schneller, was eine Absicherung dort als sinnvoller erscheinen lässt. Der Staat zahlt hier nichts mehr. - „Erwerbsminderung“: Bei Leuten mit Geburtsdatum vor dem 02.01.1961 unterscheiden wir die teilweise und vollständige Erwerbsminderung. Bei ersterer kann man für mindestens sechs Monate mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich, eine übliche Tätigkeit des Arbeitsmarktes täglich ausüben. Bei letzterer weniger als drei Stunden. Diese wird vom Staat festgestellt. Ist dies der Fall, bekommst Du vom Staat die Erwerbsminderungs-Rente, wenn man sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Auch hier spielt der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle. Dies ist der Ersatz für die staatliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Rente, wo sich der Staat 2001 zurückgezogen hat.Die Höhe hängt von den bislang erworbenen Rentenansprüchen ab. 2019 lag bei voller Erwerbsminderung die Rente bei ca. 730 € im Monat.
- „Arbeitsunfähigkeit“: Bist Du, wenn der Arzt Dir den gelben Schein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ausstellt. Hier muss der Arbeitgeber für in der Regel sechs Wochen Dir die Lohnfortzahlung gewährleisten. Nachher springen im Regelfall die Krankenversicherer ein. Sie zahlen für maximal 78 Wochen abzüglich der sechs Wochen Zahlung durch die Krankenversicherer. Netto also nur 72 Wochen. Sehr gute BU-Versicherer gewähen bei halbjähriger Arbeitsunfähigkeit Dir schon die BU-Rente.
2. Sinnhaftigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt Stimmen, oft von Verkäufern und weniger von Beratern, welchen meinen, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unbedingt braucht.
Ich möchte es anders erklären: Wenn jemand genug finanzielle Mittel hat und nicht auf das Einkommen aus dem Beruf angewiesen ist, ist die BU nicht zwingend erforderlich. Anders formuliert: Wer mehrfacher Millionär ist und keinen „Beruf“ nachgehen muss, der braucht auch keine „Beruf“sunfähigkeitsversicherung.
Junge Menschen, speziell nach dem Studienende, haben oft nur ein Vermögen, das „Humankapital“. Es sagt aus, wie viel man im Laufe des Berufslebens in Summe verdient. Bei einem Akademiker sind das ca. 3 Millionen €. Kann man nicht mehr arbeiten, entgehen einem diese 3 Millionen € ganz oder teilweise. Und da ergibt eine BU schon Sinn.
Oder auch, wenn man Hauptverdiener einer Familie ist. Ebenso, wenn man noch ein Darlehen für eine Immobilie oder eine Existenzgründung zurückführen muss.